Beherbergungs- & Gastaufnahmevertrag
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung bzw. Buchung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung/Buchung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, dem Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden und zwar schriftlich.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Anzahlung der Buchungsbestätigung fristgemäß eingegangen ist.
- Wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes, vom Vertrag zurücktritt, oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
- Die Anzahlung beträgt 30% des Mietpreises und ist gemäß Buchungsbestätigung fällig.
- Unsere Wohnung steht am Anreisetag ab 17:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
- Entstehen in der Wohnung Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, welche im Haus, in der Wohnung und im Garten passieren.
- Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort an dem sich die Ferienwohnung befindet.
- Zur Vermeidung von unter Punkt 2 aufgeführten Unannehmlichkeiten, empfehlen wir den Abschluss eines Ferien-Reiseschutz-Paketes, bzw. einer Reiserücktrittsversicherung z.B. Elvia Versicherung.